Therapiekosten
Ich besitze keine Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesem Grund kann ich nur mit der Beihilfe und den privaten Krankenkassen abrechnen. Selbstverständlich ist die Behandlung auch auf Selbstzahlerbasis möglich.
Meine Leistungen stelle ich gemäß der Gebührenordnungsposition für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ) und dem jeweiligen Aufwand quartalsweise in Rechnung. In der Regel werden diese zum Großteil von den privaten Krankversicherungen sowie der Beihilfe übernommen. Hierzu berate ich Sie gerne.
Kosten, die nicht durch Ihre Kasse oder die Beihilfe abgedeckt werden, sind von Ihnen selbst zu tragen. Informieren Sie sich daher bitte vorab über Ihren entsprechenden Leistungs-tarif und den damit verbundenen Mehrkosten einer Therapie. Ich unterstütze Sie selbstverständlich bei der Antragsstellung.
Eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist leider nicht möglich.
